Freispruch in allen Punkten für österreichische Tierschützer.
Zur Erinnerung: In Österreich wird der "Mafia-Paragraph" § 278a StGB missbraucht um Menschen zu verfolgen, die ebenso legale wie notwendige NGO-Arbeit leisten.
Rückblick:
Nach intensiven Ermittlungen mit Peilsendern, verdeckten Ermittlerinnen und Abhöraktionen wurden vor 6 Jahren Privatwohnungen und Büros von Polizei-Sonderkommandos gestürmt. Dabei wurden etliche
Computer und Akten beschlagnahmt, sodass die entsprechenden Tierschutzorganisationen nahezu handlungsunfähig wurden. Die AktivistInnen kamen für 104 Tage in Untersuchungshaft (nur in einem Fall
dauerte die U-Haft unwesentlich kürzer).
Kurze Zeit später erhob die Staatsanwaltschaft gegen die zehn und drei weitere TierschützerInnen Anklage. Den TierschützerInnen wurde vorgeworfen, eine kriminelle Organisation gebildet zu haben.
Ein relativ neu geschaffener Paragraph, dessen eigentlicher Sinn wohl die Zerschlagung von Mafiabanden war, erlaubte eine skurrile Form der Anklage: Straftaten mussten nicht bewiesen werden (das
wurden sie auch nie). Es reichte, wenn die Angeklagten zu später durchgeführten Straftaten aufgerufen haben sollten (auch das wurde nie bewiesen).
Während jedoch die Freisprüche von der Beteiligung an einer kriminellen Organisation nach §278a rechtskräftig wurden, hob das Oberlandesgericht Wien die Freisprüche in Bezug auf einzelne Delikte
auf. 5 der ehemaligen Angeklagten standen daher im Mai 2014 noch einmal in 3 verschiedenen Verhandlungen vor Gericht (Hauptanklagepunkt "Nötigung"). Alle endeten wiederum mit einem glatten,
dieses Mal rechtskräftigen Freispruch.