Prozess gegen Hausbesetzer*innen

In nicht ganz zwei Wochen findet der Prozess zur Hausbesetzung "Steffmann" in Oldenburg statt. Es gibt sechs Strafbefehle zwischen 1200 und 1800 Euro. Insgesamt 8700 Euro.

Die Betroffenen wünschen sich Öffentlichkeit und zahlreiche Besucher_innen beim Prozess.

Dienstag, 27.01.2015
Amtsgericht Oldenburg (Elisabethstraße), Saal 3
Treffen: 8.00 Uhr, Prozessbeginn 8.15 Uhr


Info: Bringt Stullen mit, denn danach geht's Frühstücken
(für Heißgetränke ist gesorgt)

Haus Friedensbruch
Haus Friedensbruch

Hintergrund:
Am 18.09.2013 nutzte der damalige Noch-Eigentümer Peter Thomas die Gelegenheit eines Prozesses gegen einen Förderverein vor dem Amtsgericht, um das Haus am Theaterwall nach fast 2 1/2 Jahren illegal räumen zu lassen. Da mangels Räumungstitel eine legale Räumung nicht möglich war, beauftragte Peter Thomas ein Abrissunternehmen. Die Firma Voßmann brach in das Haus ein, vertrieb mit Gewaltandrohungen den einzig anwesenden Bewohner und begann, die Habseligkeit der Bewohner und Nutzer_innen zur Mülldeponie abzufahren. Obwohl schnell viele Unterstützer_innen vor Ort waren (die entgegen der Einschätzung von Peter Thomas nicht im Amtsgericht saßen), konnte eine Räumung durch die extrem aggressiv auftretenden Bauarbeiter nicht mehr verhindert werden. Denn diese zerstörten gezielt Teile des Hauses, um eine weitere Nutzung unmöglich zu machen. So rissen sie die Fußböden heraus und zerschlugen die Toilette.
Damit war die letzte Bedingung des Kaufvertrages erfüllt und das Haus Friedensbruch ging auf Lambert Lockmann über.

Gaststätte Steffmanns
Gaststätte Steffmanns

Am 27.09.2013, eine gute Woche nach der Räumung des Haus Friedensbruches, startete ein erster Versuch, Ersatz für das nun fehlende Projekt zu beschaffen.
Ein paar Leute besuchten die ehemalige Gaststätte „Steffmanns“ in der Kurwickstraße und erkundeten die Örtlichkeiten. Das Gebäude stand derzeit schon seit sechs Jahren leer, eine Folgenutzung war nicht geplant. Aufgrund der von den Nachbar_innen sofort gerufenen Polizei kam es innerhalb kürzester Zeit zur Räumung. Sechs Personen wurden im Haus angetroffen und vorübergehend in Gewahrsam genommen.
Schon einen Monat später erinnerte sich die Eigentümerin Sinja Altewolf (Osterholz-Scharmbeck) urplötzlich an ihre Verantwortung für das Haus und kündigte in der NWZ an, das Obergeschoss zu renovieren und an Student_innen vermieten, sowie eine*n Mieter*in für die Gaststätte suchen zu wollen. Die übliche Befriedigungstaktik gegenüber der Öffentlichkeit ging auf und Frau Altewolf konnte das Haus wieder ungestört vergammeln lassen. Bis heute ist dort nichts passiert.
Die sechs Menschen, die im Haus angetroffen wurden, erhielten ein Jahr später Strafbefehle in schwindelerregenden Höhen. Während bei Hausbesetzungen in den letzten Jahren in Oldenburg in der Regel 500,- € veranschlagt wurden, enthielten die Strafbefehle für den Kurzbesuch im Steffmann Summen zwischen 1200,- € und 1800,- €, insgesamt 8700,- €. Neben dem Vorwurf des Hausfriedensbruches sollten auch noch umfangreiche Sachbeschädigungen begangen worden sein. Hier soll wohl versucht werden, den Menschen sämtliche Schäden anzuhängen, die in sechs Jahren Leerstand im Haus entstanden sind. Dass ganz offensichtlich schon vorher häufiger Menschen in das Haus eingedrungen sind und dass bei der Kürze des Aufenthalts auch gar keine Zeit gewesen wäre, die aufgelisteten Beschädigungen (z.B. Demontage aller Heizkörper) durchzuführen, fand keine Beachtung.
Nachdem gegen die Strafbefehle Einspruch eingelegt wurde, findet nun am 27.01.15 gegen alle sechs Personen gemeinsam der Strafprozess am Oldenburger Amtsgericht statt.
Die Betroffenen wünschen sich Öffentlichkeit und zahlreiche Besucher_innen!
Auch weiterführende kreative und kraftvolle Solidaritätszeichen sind äußerst willkommen!


Spendenkonto:
Oldenburger Rechtshilfe,
Stichwort „Hausfriedensbruch“, LzO
IBAN: DE93 2805 0100 0100 0061 54
BIC: BRLADE21LZO

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