Jedes Jahr werden in Deutschland rund 50 Millionen männliche Eintagsküken direkt nach dem Schlüpfen geschreddert oder vergast. Sie können keine Eier legen – und sind damit für Geflügelzüchter
nutzlos. Als erstes Bundesland hatte NRW dieses Vorgehen 2013 als tierschutzwidrig per Erlass verboten und den Brütereien eine Übergangsfrist bis Anfang 2015 eingeräumt.
Allerdings hatte das Verwaltungsgericht Minden in seinen Urteilen vom 30. Januar 2015 NRW untersagt, das Töten von Eintagsküken per Erlass zu verbieten. Wie das Gericht mitteilte, hätte der
Bundesgesetzgeber im Tierschutzgesetz keine Ermächtigungsgrundlage für einen solchen Erlass geschaffen. NRW Umweltminister Johannes Remmel kritisierte das Urteil scharf und kündigte Berufung an.
Den Bund forderte er auf, das Tierschutzgesetz zu ändern. Jetzt kündigte Bundesagrarminister Christian Schmidt “einen realistischen Zeitplan zum Ausstieg aus der Kükentötung noch vor Ostern” an.
Menschen für Tierrechte wertet die Entscheidung als eine Leiden lindernde Sofortmaßnahme auf dem Weg des Ausstiegs aus der Tierausbeutung. Nach langen Jahren apathischen Wegsehens scheint das
Unbehagen der Gesellschaft groß genug, um diese barbarische Praxis endlich zu beenden.
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Tierschutzbund fordert nach Küken-Urteil Änderung des
Tierschutzgesetzes (16.2.2015)