Am 11. März beriet der Landwirtschaftsausschusses im Landtag von Sachsen-Anhalt über die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage. Anschließend sagte der CDU Landtagsabgeordnete Bernhard Daldrup,
die Verbandsklage sei ein Auswuchs an Bürokratie und bringe keinen Mehrwert für das Tierwohl.
Die Tierärzte im Land seien die geeigneten Anwälte der Tiere. Nur amtstierärztliche Kontrollen sicherten hohe Tierschutzstandards. Nur zur Erinnerung: Die Straathof-Betriebe, in denen jahrelange
schwere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz ungeahndet blieben, liegen u.a. in Sachsen-Anhalt. Weitere erschütternde Tierschutz-Fälle aus Sachsen-Anhalt zeigen, warum das Klagerecht ein
Muss ist.
In einer Pressemitteilung kritisierten der Bundesverband Menschen für Tierrechte e.V. und sein Landesverbandes Tierschutz Halle e. V. die Aussagen von Bernhard Daldrup als sachlich
falsch. Die Tätigkeiten der beamteten Tierärzte können niemals das Klagerecht ersetzen. “Wenn die CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt sich gegen die Tierschutz-Verbandsklage stellt, stellt sie
sich auch gegen das Grundgesetz”, betonte Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellvertretende Vorsitzende von Menschen für Tierrechte. SPD, Grüne und Die Linke haben die Einführung
der Tierschutz-Verbandsklage anlässlich der Landtagswahl 2011 versprochen.
Auch in Baden-Württemberg gibt es aktuelle Entwicklungen: Dort beschloss die grün-rote Regierung am 10. März die Mitwirkungsrechte ihm Rahmen der Tierschutz-Verbandsklage für
Tierschutzvereine zu stärken. Der Gesetzentwurf wurde nach der Anhörung modifiziert und dem Landtag zugeleitet. Zu den Neuerungen gehören u.a., dass die Wirkung des Gesetzes nun erst nach drei
Jahren evaluiert werden soll. Zu kritisieren ist, dass das Land in einem Punkt der Wissenschaft entgegenkommt, indem die Vereine Tierversuchs-Genehmigungen nur mittels den schwächeren
Instrumentes der Feststellungsklage überprüfen lassen können.
Hier geht es zur vollständigen Pressemitteilung
vom 12.03.2015 zu den Beratungen in Sachsen-Anhalt: