Das Oberste Gericht im Bundesstaat New York hatte im April zwei Schimpansen, die an der Stony-Brook-Universität in Long Island gehalten und für Studien zu menschlichen Bewegungsmustern genutzt
werden, das Recht auf persönliche Freiheit zugesprochen. Als die Bekanntgabe erste Wellen schlug, ließ die Richterin zwar den Habeas-Corpus-Begriff aus ihrer Anordnung streichen. Das Urteil
bedeutet danach nicht automatisch, dass allen Menschenaffen Personenstatus gewährt wird.
Es erkennt jedoch an, dass Schimpansen ähnliche kognitive und emotionale Fähigkeiten haben wie der Mensch und deswegen nicht eingesperrt und als Versuchsobjekt missbraucht werden dürfen.
Die Wissenschaftler müssen jetzt begründen, warum sie die beiden Schimpansen gefangen halten. Die klagende Tierrechtsorganisation “Nonhuman Rights Project” kämpft seit Jahren für die Freilassung
der Menschenaffen. Sie argumentiert, dass Schimpansen dem Menschen in vielen Bereichen so ähnlich seien, dass sie als juristische Personen anerkannt werden müssten. Daher sei die Haltung in
Gefangenschaft gesetzwidrig. Das Verfahren wird voraussichtlich am 6. Mai fortgesetzt. Es könnte weit über Zoos und Labors hinaus Folgen haben. Für den Bundesverband ist das Urteil ein guter
Verstärker für die Kampagne Grundrechte für Menschenaffen
(GAP), die aktuell in Deutschland läuft.
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http://www.tagesschau.de/ausland/affen-gericht-new-york-101.html