Tierbefreiung #86

Tierbefreiung #86
Tierbefreiung #86

Tierbefreiung #86
96 DIN-A-4-Seiten + Jubiläumsposter (A2) "Animal Liberation Now!; €3,00.- 
die tierbefreier e.V., Postfach 150325, 44343 Dortmund
www.tierbefreiung.de
Das Titelthema beschäftigt sich mit Personenrechte für Menschenaffen aus historischer, philosophischer und tierrechtlicher Sicht. Die Forderung, Menschenaffen wie Orang-Utans, Gorillas, Schimpansen und Bonobos, Grundrechte zu verschaffen, basiert hauptsächlich auf das Great Ape Project (1) mit dem Ziel, die unzulängliche Tier-Mensch-Grenze zu überwinden, da sie biologisch und damit zugleich ethisch falsch sei.

 Dies geht zurück auf das 1993 erschienene Buch „Menschenrechte für die Großen Menschenaffen – Das Great Ape Projekt“, das von den Philosophen Paola Cavalieri und Peter Singer herausgegeben wurde. Begründet wird das Ziel und die Forderung damit, das Menschenaffen mit Menschen ein ähnliches Gefühls- und Denkvermögen sowie ein ähnliches Verhalten teilen. Diese Auffassung teilte auch ein argentinisches Gericht, das ein im Zoo eingesperrten Orang Utan als Rechtssubjekt anerkannte(2).
Das Urteil rief kontroverse Reaktionen hervor. Insbesondere Zoobetreiber argumentieren mit theologischen Aspekten und weisen auf den Werteunterschied zwischen Mensch und Tier hin oder fordern im Umkehrschluss, dass Menschenaffen auch rechtlich zur Verantwortung gezogen werden müssten, wenn diese andere Affen jagen und töten.
Daniel Lau skizziert den historischen Überblick, bei dem weltweit Tierrechtsorganisationen vor Gericht versucht haben, Grundrechte für Menschenaffen zu erstreiten. Schließlich sei dies die "Essenz der Tierrechts- und Tierbefreiungsbewegung".
Im Interview mit Michael Schmidt-Salomon erklärt der Philosoph, Schriftsteller und Vorsitzender der Giordano-Bruno-Stiftung(3)den evolutionären Humanismus, argumentiert, dass "wir Menschen mit den Schimpansen und Bonobos enger verwandt sind(...)sollte uns verdeutlichen, dass wir keineswegs über der Natur stehen" und verteidigt Peter Singer gegenüber dessen (Früh)Euthanasieeinstellung und Forderung nach Verhinderung/Vernichtung umwerten Lebens als "freiheitliche Positionen", die inhaltlich fehlgedeutet wurden. Mit seinen ethischen Thesen diskriminiert Peter Singer Menschen mit Behinderungen, indem er fordert: "Wenn Menschen auf einem so niedrigen intellektuellen Entwicklungsstand sind, dass sie ihrer selbst nicht bewusst sind, dann sind wir nicht verpflichtet, sie am Leben zu erhalten", ergänzt in einem Interview(4)aber auch: "Ich halte es für durchaus vernünftig, wenn sich eine wohlhabende Gesellschaft dafür entscheidet, sie zu pflegen und damit unseren Respekt für sie auszudrücken." Das bedeutet einerseits, dass Menschen Leben nach den kognitiven Fähigkeiten des Lebewesens bewerten sollen, was ihnen das Recht verleiht über anderer Menschen Leben zu urteilen, ob es wert oder unwert ist und dass andererseits Menschen verpflichtet sind, unwertes Leben zu töten. So sind etwa demente Menschen, Menschen mit Trisomie 21 oder behinderte Neugeborene für Singer keine Menschen im Wertsinn, und ihre Tötung kann angesichts knapper Ressourcen geradezu zur notwendigen Forderung zur Maximierung des allgemeinen Nutzens werden. Diese These verkennt, dass Menschen an Herausforderungen wachsen und lernen können, sich also körperlich wie geistig entwickeln und der Grad der Abhängigkeit, gemessen an Handlungskompetenzen und Lernerfahrungen, abnimmt.

Gesamteindruck:

Das Leben eines Schimpansen habe "einen höheren Stellenwert " als das eines geistig behinderten Menschen. Schließlich kämen auch Hunden, Schweinen und Hühnern "höhere Fähigkeiten " als ihm zu. Daher seien bestimmte Tiere Personen, bestimmte behinderte Menschen aber nicht. Da nur Personen ein Recht auf Leben hätten, müsse man das Leben gewisser Tiere schützen, das behinderter Menschen aber bisweilen nicht. Ich hätte mir aufgrund dieser kontroversen These Singers eine größere inhaltliche Auseinandersetzung zum Titelthema gewünscht, als diese Thesen von Michael Schmidt-Salomon mit "diversen Missverständnissen und ideologischen Fehldeutungen" zu verharmlosen. Nur im tierrechtlichen Sinn zu argumentieren und das Freiheitskonzept für Menschenaffen mit der Beliebigkeit, die Singers praktische Ethik hervorbringt, weiter zu entwickeln, mag für Tierrechts- und Tierbefreiungsorganisationen ein "Türöffner" sein und "zu einem radikalen Wandel der gesellschaftlichen Konsens über das bisherige Mensch-Tier-Verhältnis" führen. Das basiert aber auch auf ein zutiefst fragwürdiges ideologisches und ethisch-moralisches Konzept, das in der Wissenschaft und in der Bioethik als eine Zäsur, ein Dammbruch gefeiert wurde, deren Auswirkung auf gesellschaftliche Zustände eine Nichtanerkennung von Anderssein im Sinne von Schwachsein zur Folge hat.

Anmerkungen:

(1) Great Ape Project: http://greatapeproject.de/
(2) Sandra wurde 1986 in einem deutschen Zoo geboren und im September 1994 nach Argentinien gebracht. Die Argentinische Anwaltsvereinigung für Tierrechte (Afada) hatte eine Habeas-Corpus-Klage eingereicht, in der es hieß, Sandra müsse eine ungerechtfertigte Gefangenschaft erleiden. Die Entscheidung hing an der Frage, ob Sandra als Person oder als Sache zu bewerten ist. Das Gericht hat entschieden, dass Sandra mehr eine Person als eine Sache sei.
(3) http://www.schmidt-salomon.de/homepage.htm
(4) http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/gespraech-mit-peter-singer-nicht-alles-leben-ist-heilig-a-169604-2.html

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