Nach dem Willen der Landesregierung Schleswig-Holstein soll die Haltung von Pelztieren verboten werden. Einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung des Tierschutzgesetzes will das Land in den
Bundesrat einbringen. Das hat das Kabinett am 12. Mai 2015 auf Vorschlag von Umweltminister Robert Habeck beschlossen.
“Die Haltung und das Töten von Pelztieren ist nicht mit dem im Grundgesetz verankerten Tierschutz vereinbar. Ein Pelzmantel ist kein elementares Grundbedürfnis, sondern ein schieres Luxusgut.
Nerze, Biber und Füchse dafür in Gefangenschaft zu halten und dann zu töten ist, ist skandalös”, sagte Minister Habeck. Nach dem Gesetzentwurf soll Pelztierhaltung zum Zweck der
Pelzgewinnung verboten werden. Für bestehende Anlagen soll es eine Übergangsfrist von zehn Jahren geben.