Das österreichische Wissenschaftsministerium hat eine Verordnung zur Beurteilung der ethischen Vertretbarkeit von Tierversuchsanträgen vorgelegt (Tierversuchs-Kriterienkatalog-Verordnung =
TVKKV). Diese Verordnung hat hohe Erwartungen geweckt, die jetzt allesamt enttäuscht wurden. Warum? Die Verordnung liefert keine harten Daten und Fakten, wie die gesetzlich geforderte
„ethische Vertretbarkeit“ eines Tierversuchs ermittelt werden soll. Sie ist nicht besser als der in Deutschland seit Jahren eingeführte Fragebogen, der bei der Beantragung von Tierversuchen
ausgefüllt werden muss.
Fazit: Es bleibt alles beim Alten; die Abwägung des Tierleids gegen den Nutzen für den Menschen wird also weiterhin per Bauchgefühl bewertet, nicht aber durch objektive Beurteilungskriterien.
Dieser Missstand wiegt besonders schwer, weil die Messerli-Stiftung an der Universität Wien im Auftrag der Österreichischen Regierung einen umfangreichen Katalog ausgearbeitet hat, der aber in
der Verordnung nicht umgesetzt wurde. Das und mehr hat Menschen für Tierrechte Österreichs Wissenschaftsminister in einer Stellungnahme mitgeteilt. Informationen zu dem Ethikkatalog findest du
auf der Seite des österreichischen
Wissenschaftsministeriums.