Mitte März haben die Länder die Bundesregierung aufgefordert, eine Verordnung vorzulegen, die die Haltung von Wildtieren im Zirkus untersagt. Nach dem Antrag, der auf die Initiative der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen zurückgeht, sollen wilde Tiere wie Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde künftig nicht mehr im Zirkus zur Schau gestellt werden dürfen. Übergangsfristen soll es nur für bereits im Zirkus lebende Tiere geben, die keine Verhaltensstörungen wie aggressives oder depressives Verhalten zeigen.
Die Länder fordern zudem Regeln für Zirkustiere, für die das Verbot nicht gilt, etwa Pferde. Zirkusse mit Tiershows sollten danach über ein festes Quartier verfügen, um eine artgerechte
Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere zu gewährleisten. Ob der aktuelle Antrag erfolgreich sein wird, ist jedoch fraglich. Ähnliche Vorstöße des Bundesrats in 2003 und 2011 waren
erfolglos. Die Regierung lehnte ein Verbot bisher mit dem Hinweis auf verfassungsrechtliche Bedenken ab. Danach komme ein Wildtierverbot für die sogennanten Tierlehrer faktisch einem Berufsverbot
gleich. Das Landwirtschaftsministerium ließ nach dem Antrag verlauten, dass ein Verbot nach dem Tierschutzgesetz nur dann möglich sei, wenn die betreffenden Tiere nachweislich nur unter
erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden transportiert oder an wechselnden Orten gehalten werden könnten.
Die hessische Tierschutzbeauftragte Dr. Madeleine Martin im Interview zu den Erfolgsaussichten für ein Wildtierverbot im Zirkus.