AIB #111

AIB #111
AIB #111

AIB #111
68 DIN-A-4 Seiten; € 3,50.-
AIB, Gneisenaustr. 2a, 10961 Berlin
www.antifainfoblatt.de
In bislang jeder Ausgabe hat das Redaktionskollektiv über die NPD und über ihre "nationalsozialistische Wesenverwandtschaft und das menschenverachtende(...)Agieren ihrer Mitglieder" berichtet. Derzeit läuft ein Verbotsverfahren und das AIB reflektiert in dieser Ausgabe die Bedeutung(slosigkeit) der Partei und die von ihr geförderte Grundsteinlegung für Erfolge weiterer extrem rechter Strömungen, Bewegungen und Parteien. Nicht zu vergessen ist der Blick auf die europäische Rechte, die maßgeblich den Diskurs um eine harte Flüchtlings- und Abschottungspolitik bestimmen, die zu einer verschärften Migrationspolitik in dem EU-Abkommen und in Ländern wie z.B. Österreich, Ungarn, Dänemark...führt.

Während die NPD von Wahlschlappe zur nächsten internen Krise schlittert und sogar die Gutachter die NPD für teils bedeutungslos halten. Eine juristisch bestätigte Bedeutungslosigkeit könnte der Partei sogar nutzen. Tatsächlich kann die Partei derzeit nicht von den Debatten um die Flüchtlingspolitik profitieren, da die AfD ihren Platz am rechten Rand eingenommen hat. Die radikalen neonazistischen Kräfte
zieht es mehr zu den Parteien „Die Rechte“ und „Der III. Weg“, welche das aktionsorientierte Potential der Szene eher ansprechen.
Gerd Wiegel berichtet über die Verhandlung zum NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe und bewertet die drei Anhörungstage als zweifelloser Beleg für den Nachweis einer Verfassungsfeindlichkeit, wobei offen ist, ob diese Feststellung für ein Verbot ausreicht. Zweifel bestehen bei der mündlichen Anhörung darüber, ob die theoretische Möglichkeiten der Umsetzung ihrer Ideologie nachweisbar ist.
Am 14. September 2000 wurde das Verbot von B&H und "White Youth" verkündet. Netzwerke wie "Brotherhood 28" und "Division 28" reklamieren die die Nachfolge. Nutznießer sind die "Hammerskins", in deren Führungsriege mindestens 1 V-Mann aktiv ist. Zum Neonazi-Netzwerk Blood & Honour gehörten rund 20 Personen aus dem Umfeld des NSU, unter ihnen mindestens fünf V-Leute oder Informanten deutscher Sicherheitsbehörden. Bereits im Herbst 1998 trat die sächsische Sektion von Blood & Honour aus der deutschen Division aus, versicherte aber gleichzeitig, weiterhin den Grundsätzen des internationalen Netzwerkes zu folgen. Die bisherigen Mitglieder trafen sich weiterhin als Struktur, kassierten sogar Mitgliedsbeiträge ein, führten weiterhin Konzerte durch. Alle Voraussetzungen für eine Einstufung als Organisation waren somit erfüllt. Trotzdem wurde diese regionalen Strukturen nicht weiter strafrechtlich verfolgt.
Am 10. Februar 2016 wurde die Neonazi-Vereinigung "Weisse Wölfe Terrorcrew" verboten. In ihren Strukturen fanden bekannte Neonazis einen neue Heimat und war Auffangbecken und Springbrett zugleich. Viele ihrer Mitglieder wurden mit organisierten rechten Straftaten in Verbindung gebracht und verurteilt. Darüber hinaus sahen sich die Mitglieder als legitime Nachfolgeorganisation zu B&H und als direkte Konkurrenz zu den Hammerskins.

Gesamteindruck:

Die NPD hat Konkurrenz bekommen. Andere extrem rechte Parteien radikalisieren sich und sind für einen großen Teil der neonazistischen Szene eine aktionsorientierte Alternative und würden im Falle eines erfolgreichen NPD-Verbotes als Auffangbecken dienen. Ein Blick in die Historie zeigt, dass sich durch eine erfolgreiche staatliche Verbotspolitik keine Radikalisierungseffekte belegen lassen.
Bezogen auf den Rechtsrock-Sektor konnten nach dem bundesweiten B&H-Verbot  ehemalige Aktivisten unbehelligt eigene Vertriebs- und Organisationsstrukturen um das lukrative Geschäft mit neonazistischen Konzertveranstaltungen fortführen. Zwar konnten auch Konzertveranstaltungen, wie beispielsweise in Thüringen, unter der Schirmherrschaft der "Arischen Bruderschaft" (AB) durchgeführt werden; das Hauptaugenmerk verlagerte sich in die Schaffung einer Infrastruktur zu Vertriebs- und Produktionszwecken neonazistischer Musik. In Niedersachsen etablierte sich "Honour&Pride" mit Kontakten zu Gruppierungen im europäischen Umland und entwickelte sich mit Konzertveranstaltungen als Partner von B&H. Erstaunlich sind die Ergebnisse auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE an die Bundesregierung v. 2011, dass der   Bundesregierung keine   Erkenntnisse zu aktuell in Deutschland fortbestehenden B&H-Strukturen bzw. entsprechenden Tarn- und Nachfolgeorganisationen  vorliegt. Die Frage des Titelthemas, ob "Nazis verbieten" sinnvoll oder erfolgreich ist oder nicht, kann nur beantwortet werden, wenn mensch sich die bisherigen Verbote ansieht und feststellt, dass zwar Strukturen zerschlagen werden, aber an anderer Stelle wieder neu entstehen. Entweder radikalisieren sich ihre Mitglieder oder nutzen alte Kontakte für andere Zwecke. Verbote sind demnach nichts weiter als Makulaktur und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen gegen Rechts. Die Grundlagen für rassistische und faschistische Ideologien werden im Kapitalismus immer wieder reproduziert. Ein Parteiverbot wird nichts daran ändern, dass Menschen im ständigen gesellschaftlichen Konkurrenzkampf die berechtigte Angst haben, unterzugehen und sich gegen dafür verantwortlich gemachte Minderheiten und konstruierte Bedrohungen aufhetzen lassen. Gerade in zugespitzten Krisenzeiten steigt die Unterstützung für nationalistische Ideen. Das nutzt vor allem die AfD erfolgreich aus. Mag die NPD auch in die Bedeutungslosigkeit versinken, rechte Ideologien blühen auf. Die besondere Gefahr liegt also in der zunehmenden Akzeptanz rechter Ideologien, die sich bis weit in die Mitte der Gesellschaft wiederfinden. Ein Verbot extrem rechter Parteien und Organisationen nutzt also erst mal nur kurzfristig. Wir müssen uns zunehmend mit einer rechten Alltagskultur auseinandersetzen und konkrete Gedanken und Vorschläge machen, welche Konzepte sinnvoll sein können, diese Alltagskultur zu bewältigen und zu überwinden.

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