Am 26. September wurden drei Rechercheaktivisten vom Amtsgericht Haldensleben vom Verdacht des Hausfriedensbruchs freigesprochen. Die Tierrechtler hatten die Haltungsbedingungen in einem Schweinemastbetrieb in Sachsen-Anhalt dokumentiert. Das Gericht urteilte, dass das Betreten aufgrund der Missstände in der Tierhaltung gerechtfertigt war.
Die Aufnahmen zeigten erhebliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, die auch von der zuständigen Veterinärbehörde bestätigt wurden. Das Urteil bekräftigt, dass die Dokumentation von Missständen notwendig ist, um die im Vorborgenen stattfindende Tierqual öffentlich zu machen. Es ist keine Straftat, diese Missstände aufzudecken. Ein Erfolg für die Tiere und für die Bewegung.