Der Bundesgerichtshof urteilte diese Woche, dass Fernsehsender heimlich gedrehte Aufnahmen aus Tierställen ausstrahlen dürfen. Im Jahr 2012 hatte ein Erzeugerzusammenschluss gegen die Veröffentlichung von Material durch den MDR geklagt, das Aktivisten unseres Mitgliedsvereins Animal Rights Watch (ARIWA) in Bio-Hühnerbetrieben aufgenommen hatten.
Die Begründung: Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit wurde vom Gericht höher bewertet als die Interessen der Unternehmen. Das ist ein Erfolg für die Pressefreiheit und für den Tierschutz zugleich. Mehr Informationen zu dem Fall.