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SEA-WATCH 3 Irrfahrt

Als letztes verbliebenes ziviles Rettungsschiff im zentralen Mittelmeer hat Sea-Watch 3 am 19. Januar 47 Überlebende von einem Boot in Seenot geborgen. Es folgte eine Irrfahrt, weil die EU sich erneut weigerte, die Geretteten an Land gehen zu lassen.

Ein aufkommender Sturm mit bis zu sieben Meter hohen Wellen, dem das Schiff nur schwer hätte standhalten können, zwang die Crew jetzt, entgegen der Drohungen der italienischen Regierung Sizilien anzusteuern.

An ihrer Seite wissen sie Francesco Italia, den Bürgermeister von Siracusa, und die dortige Zivilgesellschaft. "Wenn Menschen in einer Situation der Unsicherheit und des Kummers, zudem konfrontiert mit schwierigen Wetter- und Seebedingungen, um Hilfe bitten, dann kann man ihnen nicht, wie es [Anm. der stellvertretende Ministerpräsident] Di Maio getan hat, sagen, sie sollen den Bug Richtung Marseille drehen. Damit verwehrt man ihnen die Rechte, die im Völker- und Seerecht verankert sind", sagte Italia in einer Stellungnahme. Dementsprechend ließ der Bürgermeister als Akt der Solidarität den Hafen der nordsizilianischen Stadt für die Sea-Watch 3 öffnen.

Für Johannes Bayer, ein Sea-Watch-Vorstand, ist das ein Lichtblick in traurigen Zeiten. "Ein strahlender Tag für die europäische Solidarität, der genau im richtigen Moment kommt, nach einer sehr dunklen Woche: Mindestens 170 Menschen sind auf See verschwunden – unbestätigte Berichte aus Libyen sprechen von vielen mehr. Weitere 250 wurden von der EU-finanzierten, sogenannten Libyschen Küstenwache und zwei Handelsschiffen, im Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, zurück nach Libyen verschleppt", sagte er zu JournalistInnen.

Leider ist die schwierige Situation nicht gänzlich ausgestanden. Zwar liegt die Sea-Watch 3 inzwischen von Land gut sichtbar vor dem Hafen von Santa Panagia, nordöstlich von Siracusa. Allerdings verhindert Innenminister Salvini, gegen den dieser Tage juristische Untersuchungen wegen Kidnapping und Bruch der Seerechtskonvention eingeleitet wurden, dass die Geretteten an Land gehen dürfen.