Noch bis ins Jahr 1908 war es den Frauen untersagt, sich in politischen Verbänden zu organisieren oder auch nur an Versammlungen mit politischem Charakter teilzunehmen. Insofern war das größte Anliegen der bürgerlichen Frauenbewegungen das Erreichen der formalen Gleichheit, die Rechtsgleichheit inklusive des aktiven und des passiven Wahlrechts, sowie die Forderung des Rechts auf Arbeit und gleicher Bezahlung dieser.